Die Trauung

Was geschieht in einer evangelischen Trauung?

Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die Beziehung eines Paares unter Gottes Segen gestellt wird. In der Trauung bekennen die Eheleute, dass sie einander als Geschenk in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinanderbleiben wollen. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Trauung voraus.

 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
  • Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
  • Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachzuweisen.

 

Wer kann in der St. Vinzentius-Kirche heiraten?

Wenn mindestens ein Ehepartner Mitglied unserer Kirchengemeinde ist, ist unsere Gemeinde, d.h. Pfarrer, Kirchenmusiker und Küster für die Trauung verantwortlich. Sie können die St. Vinzentius-Kirche kostenfrei nutzen.

 

Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, bitten wir aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes um eine Verwaltungspauschale in Höhe von 300€, in der auch der Dienst des Küsters und des Kirchenmusikers enthalten ist. Für Ihre Trauung ist die Pfarrerin/ der Pfarrer der Gemeinde, in der Sie wohnen zuständig.

 

Wie ist der Weg zur kirchlichen Trauung?

Erkundigen Sie sich in unserem Gemeindebüro nach Ihrem Wunschtermin und melden Sie die Trauung unter Angabe der Daten an. Dies kann auch telefonisch geschehen. Falls Sie Gemeindeglied sind, wird die Anmeldung an die Pfarrerin oder den Pfarrer weitergegeben, die sich dann bei Ihnen melden. In der Woche vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Wenden Sie sich für alle Fragen zum Gottesdienst, die in der Zeit nach der Anmeldung anfallen, vertrauensvoll an die Pfarrerin oder den Pfarrer.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann eine Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Trauung wird „ökumenisch“ genannt. Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Findet der Gottesdienst in einer evangelischen Kirche statt, läuft er nach der evangelischen Ordnung ab mit Beteiligung des katholischen Pfarrers, der in der Regel die Predigt hält. In einer katholischen Kirche ist es umgekehrt.