"Wir sind eine Gemeinde aus lebendigen Steinen …"

Neue Ordnung für die gemeinsamen Gottesdienste in der St. Vinzentius-Kirche
auf Grundlage der CoronaSchVO vom 20. August 2021

 

Mit Wirkung zum 20. August 2021 ist eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in NRW in Kraft getreten.

Grundsätzlich gilt ab einer Inzidenz von 35 nun die 3G-Regel, die für Geimpfte, Genesene und Getestete in vielen Bereichen den Zugang zu öffentlichen Angeboten ermöglicht.

 

Für unsere Gottesdienste in der St. Vinzentius-Kirche bedeutet das:
- für den Besuch des Gottesdienstes ist ein Nachweis der Immunisierung oder Negativtest (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich
- für Kinder bis zum Schuleintritt kein Test erforderlich
- schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestete Personen
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, Masken des Standards FFP2 bzw. KN95/N95) besteht nur beim Betreten oder Verlassen der Kirche - am Sitzplatz kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden
- gemeinsamer Gesang ist dagegen nur mit Maske möglich
- kein Mindestabstand
- es ist keine telefonische Voranmeldung mehr erforderlich - auf Listen zur evtl. Rückverfolgung der Kontaktdaten wird verzichtet
- am Eingang stehen weiterhin Desinfektionsmittel für alle Gottesdienstbesucherinnen und -besucher bereit

 

Für das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Harpen
Michael Dettmann, Pfarrer