Mit Wirkung zum 20. August 2021 ist eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in NRW in Kraft getreten.
Grundsätzlich gilt ab einer Inzidenz von 35 nun die 3G-Regel, die für Geimpfte, Genesene und Getestete in vielen Bereichen den Zugang zu öffentlichen Angeboten ermöglicht.
Für unsere Gottesdienste in der St. Vinzentius-Kirche bedeutet das:
- für den Besuch des Gottesdienstes ist ein Nachweis der Immunisierung oder Negativtest (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich
- für Kinder bis zum Schuleintritt kein Test erforderlich
- schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestete Personen
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, Masken des Standards FFP2 bzw. KN95/N95) besteht nur beim Betreten oder Verlassen der Kirche - am Sitzplatz kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden
- gemeinsamer Gesang ist dagegen nur mit Maske möglich
- kein Mindestabstand
- es ist keine telefonische Voranmeldung mehr erforderlich - auf Listen zur evtl. Rückverfolgung der Kontaktdaten wird verzichtet
- am Eingang stehen weiterhin Desinfektionsmittel für alle Gottesdienstbesucherinnen und -besucher bereit
Für das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Harpen
Michael Dettmann, Pfarrer